Pressemitteilung ProFans vor Ort - 5. Dezember 2017
ProFans Dortmund nimmt zu populistischen Forderungen der Polizei Dortmund Stellung
Mit der Pressemeldung vom 28.11.2017 hat die Dortmunder Polizei sich wie der besagte Elefant im Porzellan verhalten und sich als Kommunikationspartner nachhaltig beschädigt. Die Pressemeldung enthält sachlich falsche Darstellungen, populistische unrechtmäßige Forderungen und Angriffe auf Partner der Polizei.
Trotz aller Rivalität halten die Dortmunder ProFans Gruppen die Vorwürfe gegen das Schalker Fanprojekt für ungerechtfertigt und anmaßend.
Insbesondere im Hinblick auf die Anreise der Fangruppen zeigt sich die Polizei Dortmund als nicht dialogbereit oder lösungsorientiert. Aus
Erfahrungen und Gesprächen mit den „Partnern“ der Dortmunder Polizei ist bekannt, dass eine allgemeine Verbitterung herrscht, dass die Polizei Dortmund kein Dialog führt sondern Ansagen macht. Insofern sollte die Dortmunder Polizei im Ausscheiden des Schalker Fanprojektes eher das Scheitern ihrer Kommunikations- und Dialogpolitik erkennen, als noch Vorwürfe über die Medien zu verbreiten. Auch die weiteren Forderungen der Dortmunder Polizei zeugen von großflächiger Realitätsverweigerung.
Das holländische Modell mit all seinen Problemen wird zu Recht in Deutschland so gut wie nicht praktiziert. Der Blick über die Grenze zeigt
auch, dass es nichts löst. In den Forderungen zeigt sich auch ein weiteres gefährliches Gedankengut, dass die Individualschuld auf eine Gruppe von Personen ausgeweitet werden soll. Schlussendlich fordert Polizeipräsident Lange lebenslange Stadionverbote, was nach dafürhalten der AG Fananwälte schreiend rechtswidrig ist (s. Anhang zur Pressemeldung).
Auch die Darstellung des Dortmunder Fanmarsches wird in der Sache der Realität überhaupt nicht gerecht. ProFans Dortmund stellt hierzu fest, dass dies ein übliches Fanritual ist, was jahrelang für die Dortmunder Polizei kein wesentliches Problem darstellte. Erst mit dem Wechsel der Einsatzleitung und des Polizeipräsident wurde dieses zu einem Problem aufgebauscht, dass an vielen anderen großen Fußballstandorten weiterhin akzeptiert ist und teilweise erwünscht.
Zusammenfassend bleibt für ProFans der Eindruck, dass die Dortmunder Polizei das Derby nutzt, um im Vorfeld der Innenministerkonferenz sich zu politisch zu positionieren. Aus Ermangelung an echten Vorfällen, spielt der Dortmunder Polizei Präsident „hätte hätte Fahrradkette“. In der Fanszene entsteht so der Eindruck, dass der Fokus der Innenminister auf die Fans geschoben werden soll, um von den anderen polizeilichen Versagen abzulenken. Ob NSU oder der Fall Anis Amri – es ist mittlerweile dank hartnäckiger Journalisten belegt, dass nicht an ausreichenden Befugnissen und Ressourcen die polizeiliche Arbeit gescheitert ist, sondern durch schlechte Organisation, einseitiges Gedankengut und schlicht Unfähigkeit. Umso perfider ist die Behauptung der Dortmunder Polizei, dass die Fußballspiele in Dortmund Teil des Problem polizeilichens Versagens sind. ProFans fordert schon länger das massive Abrüsten seitens der Polizei doch stattdessen werden Beamte damit beschäftigt akribisch Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung in der Anmarschphase zu erfassen und zu belangen. Die hohe Anzahl der eingestellten Verfahren lassen die Sinnhaftigkeit bezweifeln. Für eine solche Prioritätensetzung in der polizeilichen Arbeit sind aber nun einmal nicht die Fans verantwortlich sondern insbesondere Hr. Lange.
ProFans Dortmunder fordert die Innenminister auf, sich nicht von der populistischen Agenda einiger höherrangiger Beamter treiben zu lassen,
sondern sich den großen Problem der vergangenen Jahre zu widmen. Ob NSU, Anis Amri, Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte oder Cum-Ex Geschäfte – es gibt mehr als genug brisante Themen als ein Revierderby bei dem im Grunde wenig passiert ist.
ProFans Dortmund, im Dezember 2017
Rechtsanwalt Tobias Westkamp von der AG Fananwälte nimmt Stellung zu der Forderung nach lebenslangen Stadionverboten
„Für die Verhängung eines Stadionverbotes bedarf es eines sachlichen Grundes, demnach einer personenbezogenen Gefahrenprognose: Die Rechtsprechung vertritt die Auffassung, dass ein oder mehrere Vorfall/Vorfälle eine derartige Prognose allenfalls über einen Zeitraum von fünf Jahren zu begründen vermag/vermögen – bereits dieser Zeitraum erscheint mir persönlich als viel zu lang! Sei es, wie es sei – jedenfalls wäre ein Verbot von mehr als fünf Jahren (ohne zwischenzeitliche, belegbare & insbesondere „aussagekräftige“ neuerliche Geschehnisse) schreiend rechtswidrig – sollte irgendwann auch der Polizeipräsident zur Kenntnis nehmen! Überhaupt sollte die Frage erlaubt sein, ob ein Beitrag zum politischen Willensbildungsprozess Aufgabe der Polizei ist!“