Pressemitteilung - 29. Oktober 2006
Communique der UF’97
Zum einen erhielten über 30 Personen, die beim Ligaspiel in Köln (März 2006) vor dem Spiel in der Innenstadt festgenommen wurden ein Stadionverbot über 3,5 Jahre, wenngleich selbst die Polizei einräumte, dass es nur zu „kleineren Sachbeschädigungen“ kam, welche nicht zwingend von eben dieser Personengruppe gekommen sein müssen, da sich noch zahlreiche andere Kleingruppen in unmittelbarer Umgebung durch die Innenstadt bewegten.
Die zugehörigen Ermittlungsverfahren wurden deshalb logischerweise auch bereits eingestellt, der Zuständige beim 1.FC Köln weigert sich aber derzeit noch, die Verbote aufzuheben, wozu er laut Stadionverbot-Richtlinie allerdings „angehalten“ ist, da die Einstellung nach § 170 II (Einstellung mangels Tatverdacht) erfolgte. Begründet wird dies damit, dass man es zunächst mit der Polizei abwägen möchte, und es bereits Urteile gäbe, die Ermessenspielraum gewährleisten würden.
Der 2.Vorfall war am Saisonanfang in Gelsenkirchen, wo nahezu ein gesamter Bus mit Stadionverbot belegt wurde, auch Personen, die sich während dem Geschehen im Bus befanden.
Zugegeben ist in der Vergangenheit, auch von unserer Seite, nicht alles glücklich gelaufen, diese Stadionverbote sind aber ohne Frage nicht akzeptabel.
In der aktuellen Situation sind wir als Gruppe weder willens, noch fähig, so weiterzumachen, wie bisher. Daher wird es natürlich auch vorerst keine Choreographien im Waldstadion geben, die Ultras Frankfurt–Zaunfahne wird nicht mehr hängen, symbolisch hängt stattdessen eine schwarze Fahne, und die Zaunfahnen der Gruppen und Fanclubs, die sich solidarisieren, werden weiterhin falsch herum aufgehängt werden.
Als Gruppe werden wir stattdessen bei der 2.Mannschaft am Riederwald auftreten, wo die Führung des e.V.’s uns auch, soweit möglich, alle Freiheiten einräumt. Dort möchten wir allen Fans, die willens sind, etwas anderes als den Bundesligaalltag zu erleben, eine Alternative bieten, und gleichzeitig auch den Stadionverbotlern zeigen, dass sie nicht alleine gelassen werden.
Bereits 2005, als nach den Vorfällen in Ahlen ein Konzept für „Stadionverbot auf Bewährung“ erarbeitet wurde, um auch hier, wie im normalen Rechtswesen üblich, den Leuten die Möglichkeit zu bieten, ihr Verhalten zu überdenken und nicht aufgrund eines Vorfalls, der möglicherweise nicht mal vor Gericht zu einer Verurteilung kam, ihr soziales Umfeld, zumindest was das Stadion angeht, zu verlieren. Dieses Konzept sah auch, analog zur deutschen Gesetzgebung, fußballspezifische Sozialleistungen als „Bewährungsauflage“ vor, käme also auch den Vereinen zugute.
Dieses Konzept wurde dem Vorstand der Eintracht Frankfurt Fussball AG vorgelegt, welche versprach, damit auch bei der DFL vorzusprechen. Seitdem ist nichts geschehen.
Dieser Text soll nur zur Information dienen und ist nicht als endgültige Entscheidung zu sehen. Wir bitten die komplette Fanszene um Nachsicht, da wir momentan an einer Lösung der Situation arbeiten, aber noch nicht wissen, wie das ganze ausgehen wird. Gebt uns bitte die Zeit, über uns selbst und über die Gesamtsituation nachzudenken!
Ultras Frankfurt 1997, Oktober 2006