Bundesweite Fanorganisation lehnt Showveranstaltung des niedersächsischen Innenministers ab.

Wie auch im April 2016 plant der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius erneut ein Fantreffen.
Auch in diesem Jahr sind bereits vorab die genehmen und unangenehmen Themen wie beispielsweise Pyrotechnik im Rahmen eines vermeintlichen ‚Dialogs‘ nach den eigenen Vorstellungen des Ministers für Sport und Inneres klar vorgegeben. Wie dieser Dialog mit Fans nach der Vorstellung von Herrn Pistorius auszusehen hat, wurde allen Stadiongängern deutlich, als beide Saisonspiele des VfL Osnabrück gegen den SC Preussen Münster in der Saison 2015/2016 – nicht zuletzt auf Weisung des Innenministeriums – unter kollektivem Ausschluss sämtlicher Gästefans stattfanden. Bereits in der Saison 2013/2014 wurde aus dem Innenministerium die sogenannte und letztlich rechtswidrige “Buszwang-Regelung” für anreisende 96-Fans beim Spiel Eintracht Braunschweig gegen Hannover 96 lanciert und später vor Gericht gekippt. Dies offenbart mehr als deutlich das Rechtsverständnis des Boris Pistorius, sowie seine generell sehr kurzsichtige Auffassung mit Verboten Lösungen zu erzwingen. Dass diese Maßnahmen weder zur Zufriedenheit der Fans, noch zur Lösung der eigentlichen Herausforderungen an sich beitragen, ist hinlänglich bekannt.

Zudem wird das Teilnehmerfeld des nun verkündeten „Fankongress“ nicht aus gewählten und im Ehrenamt teilweise bereits über Jahrzehnte aktiven Vertretern der Fangremien der niedersächsischen Fankurven oder sachkundigen Mitarbeitern von Fanprojekten, sondern einerseits per Losverfahren aus Bewerbern und andererseits aus bisher unbekannten ‚Prominenten‘ zusammengesetzt. Spätestens hier ist für jeden neutralen Beobachter klar ersichtlich, dass es sich nicht um eine lösungsorientierte Veranstaltung zum Wohl der Fankultur handeln wird.

Es liegt den betroffenen Fanszenen aus Niedersachsen fern, auf Kosten der Fankultur den Steigbügelhalter für eine Kandidatur zum Bundesinnenminister für Herrn Pistorius zu mimen.
Der Niedersächsische Innenminister hat sich in den vergangenen Jahren in keiner Form jemals als sachlicher oder verlässlicher Ansprechpartner für die aktiven Fanszenen erwiesen, dessen Bestreben es sei, die Fankultur in den Fankurven zu fördern. Stattdessen ließ er keine Gelegenheit aus wider aller zur Verfügung stehenden Einschätzungen von geschulten Fanprojekten seine ganz eigene Definition von Fankultur zu diktieren, in dem er lieber über als mit den Fanvertretern sprach. Dieser Umstand blieb auch in der eigenen Partei nicht unentdeckt. Die JUSOS Niedersachsen stellten dazu öffentlich klar, dass der Fußball den Fans gehöre und erinnerten den Minister für Sport und Inneres an die im Koalitionsvertrag zugesagte, aber bisher nicht umgesetzte Kennzeichnungspflicht für Polizisten in Niedersachsen.

Vor diesem Hintergrund werden sich die bei ProFans organisierten Fangruppen weiterhin sachlich und realitätsnah mit dem Thema ‘Fankultur’ beschäftigen und dem Treffen eine klare Absage erteilen. Herrn Pistorius möchten wir hingegen darum bitten, sich um die wichtigen Probleme des Landes zu kümmern. Der Fußball gehört mit Sicherheit nicht dazu.

Die Fankultur selbst, dies legt schon der Wortlaut nahe, gehört in erster Linie einen: den Fans.

ProFans Braunschweig
ProFans Hannover
ProFans Osnabrück
ProFans Wolfsburg

im Juni 2017

Die Beschlagnahme einer Kölner Schwenkfahne als so genanntes Tatmittel ist an Lächerlichkeit nicht zu überbieten und könnte als weitere Posse der an Peinlichkeiten ohnehin schon nicht armen Kölner Polizei verbucht werden. Im Zusammenhang mit der Hausdurchsuchung im Kölner Fanprojekt stellen sich aber weitere Fragen:

Warum ist es möglich, eine solche Hausdurchsuchung und Beschlagnahme ohne Gerichtsbeschluss und lediglich auf mündliche Anordnung durchzuführen? Zumal der Straftatbestand der Beleidigung üblicherweise keine Hausdurchsuchungen nach sich zieht.
Warum also macht sich die Kölner Staatsanwaltschaft in diesem Fall zum Erfüllungsgehilfen eines reichen Geschäftsmannes? Welche weiteren Ziele werden hier verfolgt, trifft es mit der Wilden Horde doch eine einflussreiche und „unbequeme“ Ultrà-Gruppe?

Was treibt Dietmar Hopp dazu, solche Geschütze aufzufahren, um seine vermeintlich gekränkte „Ehre“ zu verteidigen? Nach allem, was er erreicht hat, bräuchte er sich nicht als Bruder im Geiste von Erdogan gerieren und könnte mit auch noch so geschmacklosen Anfeindungen – die in entsprechenden TV-Sendungen oder Zeitschriften als Satire oder Karikatur gelten – durchaus souveräner umgehen. Beruht seine Überreaktion auf Selbstüberhöhung, Altersstarrsinn oder „Getroffene Hunde bellen laut“?
Angenommen, jemand von uns ginge zur nächsten Polizeiwache um Anzeige wegen Beleidigung zu stellen – zu rechnen wäre mit der Empfehlung, drüber zu schlafen, die Sache auf sich beruhen zu lassen oder vielleicht noch in der Mediation zu klären. Ein etwaiges Verfahren würde nach Monaten ohne Ergebnis eingestellt. Aber vor dem Gesetz sind ja alle gleich, nicht wahr?

Was verspricht sich die Staatsanwaltschaft von der Beschlagnahme einer Schwenkfahne als „Tatmittel“, außer sich damit unglaubwürdig zu machen? Es muss die pure Hilflosigkeit gewesen sein, galt es doch sicher, als Rechtfertigung für die im Zuge dieser lächerlichen Maßnahmen entstandenen Kosten und Überstunden irgendetwas präsentieren zu müssen.

Wir sind gespannt, ob die Fahne zurückgegeben wird, in der Asservatenkammer verschwindet oder irgendwo in der Öffentlichkeit wieder auftaucht. Und zwecks erfolgreicher Ermittlungen halten wir es auch in Zukunft für konsequenter, die wirklichen „Tatmittel“ zu beschlagnahmen: die Finger derer, welche Transparente oder Fahnen mit Schmähungen hochhalten und die Zungen all derer, die Schmährufe von sich geben. Da das wahre Übel aber im Kopf sitzt, empfehlen wir, per Aversionstherapie direkt auf die Gehirne der Bösewichter einzuwirken. Auf dass in den Stadien endlich wieder Ruhe herrsche.

ProFans im Mai 2017

Einige drehen am Rad… – und damit meinen wir nicht die Fans, die sich Woche für Woche in die Kurven schleppen, um anschließend in den Gazetten lesen zu müssen, wie „asozial es in einem Fußballstadion“ zugeht. Während wir schon beim Anblick derartiger Überschriften vor Wut mit den Zähnen knirschen, boxen sich die „Fachleute“ aufs Neue um die Mikros, damit jeder als erstes Statements à la „Eskalationsstufen“ und „gesteigerte Dimensionen“ abgeben kann. Es wundert uns nicht, dass Opa Hoppenstedt zwischen Fernsehgarten und Lindenstraße „harte Konsequenzen“ gegen die „Verursacher“ fordert und die Fußballfans sich offenbar nicht mehr im Stadion, sondern in einem „Krisengebiet“ befinden. Vor Jahren standen wir schon mal an der gleichen Stelle. Durch Ammenmärchen über „kriegsähnliche Zustände“ in den Stadien wurde eine unsachliche und völlig fehlgeleitete Debatte in der Öffentlichkeit geführt. Trotz der 12:12-Proteste resultierte daraus das Sicherheitspapier der DFL, dessen Folgen wir heute zu spüren bekommen.

Aktuell ist es Vokabular der Fußballfans, mit dem sich die Fußballwelt beschäftigt. In dem Zusammenhang fragen wir uns, warum jetzt auf einmal ein jahrzehntelang gepflegter Umgangston zur Debatte steht. Geht es dabei wirklich um eine sachliche Diskussion über Grenzen des guten Geschmacks, die von den Funktionären selbst festgelegt und mit der „Lex Hopp“ ausgelöst wurde? Oder versucht man abermals sich der kritischen Fans zu entledigen, damit die letzten Barrieren aus dem Weg geräumt werden um den Verkauf des „Produkts“ Fußball weiter voran zu treiben? Die Fans in den Kurven der Fußballstadien wissen erfahrungsgemäß, was es bedeutet, wenn sie derart im Rampenlicht stehen.

Welches Kalkül wirklich hinter den primanerhaften Aussagen einiger Funktionäre steckt, wissen wir natürlich nicht, wundern uns allerdings, wenn einige Funktionäre nach gängigen Stadion-Schmähgesängen öffentlich den moralischen Zeigefinger heben und ihrerseits Fußballfans als „Schwachmaten“ oder „Idioten“ schmähen. So richtig humorvoll allerdings wird es, wenn die Altvorderen von DFB und DFL auf die Bühne treten und Äußerungen von Fankurven „missbilligen“ und „verachten“. Die Herrschaften aus der Abteilung „Wie kaufe ich am besten eine Großveranstaltung nach Deutschland, um noch mehr Kohle aus der Fußball-Piñata rauszuschlagen“ möchten uns also etwas von „juristischen Grenzen“ und „sozialem Miteinander“ erzählen. Da lacht das Volk, da tobt der Saal und will das Ganze noch einmal! Während das Sportgericht schon die nächsten unverhältnismäßigen Strafen auswürfelt, die Vereine den entsprechenden Druck auf die Fans mittels überzogenen Repressionen weiterleiten und die aufgestachelte Öffentlichkeit verbal auf die Fankurven einprügelt, werden mal wieder Maßnahmen gegen Fußballfans gefordert, die an der Rechtsstaatlichkeit komplett vorbei gehen!

ProFans ist der Ansicht, dass nicht die Fußballfans, sondern die Fußballfunktionäre am Scheideweg stehen: sterile Stadien ohne Schmähgesänge oder authentische Fußballkultur? Wir erwarten gar nicht viel, nur eine längst fällige Null-Toleranz-Politik seitens der Fußballvereine, keinen Cent mehr an einen korrupten Verband für lachhafte Strafen zu überweisen. Dabei verzichten wir gerne auf Logos am Ärmel der Trikots, wenn dafür Klüngel, Filz, Korruption und die Willkür der Sportgerichtsbarkeit aus dem Geschäftsgebaren der Verbände verschwinden.

Die wahren Totengräber der Fußballkultur stehen nicht in den Fankurven, sondern sitzen in den Chefetagen des DFB und der DFL!

ProFans im Mai 2017

Wie man ein künstliches Horror-Szenario heraufbeschwört, Teil 3

Wir mussten in der Vergangenheit die Erfahrung machen, dass sich unsere Spiele nicht selten dafür instrumentalisieren lassen, sie als künstliches Horror-Szenario darzustellen, die den Spieltag und die Nachberichterstattung erheblich behindern und mit falschen Tatsachen überhäufen. Was sich aber im Vorfeld der gestrigen Partie gegen den SV Sandhausen abgespielt hat, überraschte selbst uns und lässt zahlreiche offene Fragen zurück. Das Horror-Szenario wurde diesmal innerhalb kürzester Zeit konstruiert. Wir müssen die Uhr hierfür gerade einmal knapp zwei Wochen zurückdrehen.

Erster Vorbote des Horror-Szenarios war hierbei die Deklarierung der gestrigen Partie zum Hochrisikospiel. Das Ganze war für uns sehr irritierend, da zu den wenigen Fans des SV Sandhausen überhaupt keine besondere Beziehung besteht. Im Gegenteil: Sandhausen und Umgebung ist Miteinzugsgebiet zahlreicher KSC-Fans und es ist allgemein bekannt, dass diese in der Region deutlich in der Überzahl sind. Darüber hinaus gab es mit der aktiven Karlsruher Fanszene in Sandhausen nie Probleme, Ausschreitungen oder Ähnliches. Selbst Pyrotechnik, was gerne fälschlicherweise synonymisch als „Randale“ bezeichnet wird, wurde noch nie in Sandhausen gezündet. Die Situation wurde von den Verantwortlichen dementsprechend völlig falsch im Vorfeld eingeschätzt. Wo genau der Mehrwert unserer sogenannten szenekundigen Beamten bleibt, ist hierbei fraglich.

Die Deklarierung als Hochrisikospiel zog naturgemäß einige Verbote seitens des Vereins SV Sandhausen mit sich: So wären für uns eine Choreo, Schwenkfahnen, Doppelhalter, Zaunfahnen, Trommeln und Megafone verboten gewesen. Als einziger Grund wurde hierfür angegeben, dass in einem vergangenen Spiel von Gästefans angeblich ein Bierbecher auf das Spielfeld geworfen wurde. Wie aber etwa ein Verbot von Zaunfahnen oder Trommeln das Werfen von Bierbechern einschränken soll, ist uns rätselhaft. Dass die Verbote völlig überzogen waren, scheint zumindest dem DFB aufgefallen zu sein. Auf dessen Druck hin wurden für das Spiel schlussendlich zumindest Trommeln und Megafone erlaubt.

Mit ungutem Gefühl fuhren wir folglich gestern nach Sandhausen und trafen uns wie jedes Jahr an einer nahegelegenen Gaststätte, um der katastrophalen Parksituation am Stadion aus dem Weg zu gehen und legten den restlichen Weg zu Fuß zurück. Dabei wurden wir auch in den vergangenen Jahren von der Polizei begleitet. Was sich aber gestern kurz nach Abmarsch ereignete, ist erneut völlig irritierend. An einem nahegelegenen Friedhof wartete eine komplette BFE-Einheit in voller Montur sowie mit Vermummung auf uns und kesselte uns ein. Ohne Angabe von Gründen mussten wir mehrere Minuten warten und wurden dann zunächst sehr straff und abgeschirmt ans Stadion begleitet. Das Auftreten der Beamten war äußerst aggressiv und vor allem nervös. Die 2 Liter Pfefferspray-Dose hatten die meisten bereits im Anschlag. Es scheint fast so, als ob den Beamten eingeschärft wurde, hier übertrieben hart aufzutreten um ein mögliches Fehlverhalten unsererseits zu provozieren. Zu diesem kam es logischerweise nicht und nach der Hälfte der Strecke waren die Polizeiketten um uns auch nicht mehr allzu eng, da die Beamten realisierten, dass von uns überhaupt keine Gefahr ausging.

Gegen 13:10 Uhr erreichten wir schließlich das Stadion. Das Bild, dass sich uns hier bot, ließ uns nicht zuversichtlich werden, dass wir das Spiel überhaupt noch sehen sollten. Denn die Polizei hatte mehrere „Zelte“ aufgebaut. Was in der Berichterstattung auf sport1 lapidar als „intensivere Kontrollen“ abgetan wurde, trifft den Hintergrund dieser Zelte nicht ansatzweise: Denn hier drin werden sogenannte Nacktkontrollen von den Beamten durchgeführt um sicherzugehen, dass Fans keine verbotenen Gegenstände ins Stadion schmuggeln. Dabei muss man sich vor mehreren Beamten komplett nackt ausziehen, gewisse Dehnübungen machen und sich gegebenenfalls noch in den Allerwertesten schauen lassen. Dieses Prozedere kommt für gewöhnlich vor der Einweisung in ein Gefängnis, bei Terrorverdächtigen oder Drogenschmugglern zum Einsatz. Dass normale Fußballfans sich dessen vor Eintritt in ein Stadion unterziehen müssen, ist völlig grotesk und für uns in keinster Weise tragbar.

In der BRD gilt eigentlich die Unschuldsvermutung, aber diese wird mit solch einer Untersuchung scheinbar außer Kraft gesetzt. Es ist umso erschreckender, dass sich andere KSC-Fans dieser Nacktkontrolle hingaben, denn diese wurden offensichtlich nicht nur bei uns, sondern auch bei anderen Fans durchgeführt. Wir ließen uns – wie bei jedem anderen Spiel auch – von den Ordnern des gastgebenden Vereins zunächst einer Kontrolle unterziehen, die das Abtasten sowie das Durchsuchen der Taschen und der mitgeführten Gegenstände umfasst. Hier war mit den Ordnern bereits geklärt, dass sie uns naturgemäß außerhalb der Zelte vor Einlass ins Stadion kontrollieren können, wir aber die scheinbar bevorstehenden Nacktkontrollen entschieden ablehnen würden. Die scheinbar geklärte Lage wurde jedoch plötzlich brisant, als die vermummten Polizisten sich uns nach der regulären Kontrolle in den Weg stellten und forderten, dass wir uns nun alle den Nacktkontrollen unterziehen müssen. Wir entschieden uns daher geschlossen, an dieser menschenunwürdigen Untersuchung nicht teilzunehmen und traten den Heimweg an. Von den bereits erwähnten Punkten abgesehen, wäre so ein Vorgehen mit allen ca. noch 500 wartenden KSC-Fans vor dem Stadion auch zeitlich unmöglich gewesen.

Die Krönung des Tages war schließlich der Weg zurück an unsere Autos. Diesmal war es die Polizei, die offensichtlich irritiert war, dass wir keine Auseinandersetzungen suchten, und auf dem Marsch zurück völlig nervös und im System eines herumschwirrenden Hühnerhaufens versuchte, sämtliche Straßen abzuriegeln.

Einen verheerenden Abschluss fand diese ganze Farce schließlich in der Berichterstattung auf sport1: Die Nacktkontrollen wurden als „intensivere Kontrollen“ abgetan und Reporter und Polizeieinsatzleiter suggerierten mit ihren Aussagen, dass aufgrund der Tatsache, dass wir diese Nacktkontrollen nicht über uns ergehen lassen wollten, wir auch etwas zu verbergen hätten. Diese Logik ist fatal: Sie setzt die Unschuldsvermutung außer Kraft und beinhaltet de facto, dass nur ein Fan, der sich vor der Polizei vor einem Spiel nackt auszieht auch ein friedlicher Fan ist und überhaupt das Spiel sehen darf, was irgendwo fast an Nötigung grenzt. Die Berichterstattung ist somit sehr erschreckend, da nicht einmal in Erwägung gezogen wird, dass wir uns diesen Maßnahmen schlicht nicht hingeben wollten, da sie vollkommen menschenunwürdig sind – und das sind sie, da gibt es keine Argumente dagegen!

Was von dem gestrigen Tag zurück bleibt ist vor allem Irritation und viele offene Fragen:

Mit welcher Begründung wurden sämtliche Materialien verboten?
Warum muss erst der DFB intervenieren, damit wenigstens Megafone und Trommeln erlaubt sind?
Warum werden selbst kleinen Kindern die Fähnchen abgenommen?
Welchen Sinn hat ein Zaunfahnenverbot?
Warum werden Nacktkontrollen ausgerechnet bei einem Spiel durchgeführt, bei dem es noch nie zu Zwischenfällen mit der aktiven Fanszene kam?
Aufgrund welcher Bedrohungslage und aufgrund welcher Informationen erfolgten diese Maßnahmen?
Welchen Mehrwert hat in diesem Zusammenhang überhaupt die Arbeit unserer SKBs?

Würde in irgendeiner Form diese ganze Vorgehensweise mit uns kommuniziert und erläutert werden, könnten wir sie vielleicht in Ansätzen nachvollziehen. Doch das blieb uns bis jetzt verwehrt. Die Ereignisse in Stuttgart können hierfür unmöglich als Erklärung herangezogen werden, denn die beiden Spiele bzw. die Beziehung der beiden Fanszenen stehen in keiner Relation zueinander. Wäre dem allerdings tatsächlich so, ist die Konsequenz daraus katastrophal, denn somit könnte diese Begründung zukünftig für ähnliche Maßnahmen bei jedem Spiel benutzt werden.

Dagegen mussten wir gestern ein Zeichen setzen und entschlossen uns schweren Herzens, das Spiel unseres KSC nicht zu besuchen. Nacktkontrollen werden wir niemals über uns ergehen lassen!

ULTRA1894 / ProFans KSC

Das unabhängige Bündnis ProFans übt scharfe Kritik am Urteil des OLG Köln vom 09.03.2017. Dieses entschied, dass ein Fan des 1. FC Köln aufgrund eines Böllerwurfs eine Strafe von 20.340€ an seinen Verein zu zahlen habe. Diesem Urteil war eines des BGH vom 22. September 2016 voraus gegangen, bei dem die Umlage einer Verbandsstrafe des DFB-Schiedsgerichts auf einen Fan beschlossen wurde. Lediglich über die Höhe der Umlage hatte das OLG am vergangenen Donnerstag zu entscheiden.
„Die dabei angewendete Handhabe des stillschweigenden Unterwerfens unter das Verbandsrechts des DFB ist konstruiert. Der Betroffene ist einer Doppelbestrafung ausgeliefert, da seine Vergehen ja in erster Linie im Rahmen der ordentlichen Gerichtsbarkeit geahndet werden sollten.“ kritisiert ProFans-Sprecher Stephan Schell.

ProFans-Sprecherin Gloria Holborn ergänzt: “Für das größte Unverständnis sorgt jedoch die Tatsache, dass im Rahmen der Schiedsgerichtsbarkeit des DFB dem Beschuldigten keine Möglichkeit eingeräumt wird, sich zu den Vorfällen zu äußern, wie es sein verfassungsmäßiges Recht im ordentlichen Prozess ist. Außerdem sind die Verbandsstrafen des DFB in ihrer Höhe willkürlich, nicht nachvollziehbar und hängen beispielsweise von der wirtschaftlichen Situation und Straffälligkeit der Vereine ab, wobei letzteres ja wiederum auf dem Fehlverhalten anderer beruht.“

Dass einen Stadionbesucher Rechtsfolgen aus einem verbandsrechtlichen Schiedsverfahren treffen, auf welches dieser keinerlei Einwirkungsmöglichkeit hat, war in der Vergangenheit nicht nur von ProFans kritisiert worden.

Der Fokus des Urteils des OLG Köln lag nun darin, zu entscheiden „welcher Anteil der Verbandstrafe auf das Verhalten des Beklagten zurückzuführen war. Der Verein war nicht nur wegen des Böllerwurfes, sondern auch wegen drei weiterer Vorfälle, an denen der Fan nicht beteiligt war, mit einer Strafe belegt worden.[…]
Der 7. Zivilsenat entschied, dass der Beklagte den prozentualen Anteil bezahlen muss, der sich auf die Summe der Einzelstrafen bezieht. […] Das Verhältnis der jeweiligen Einzelstrafe zur Summe der Einzelstrafen sei dagegen eine verlässliche Bemessungsgrundlage, bei der Änderungen der Gesamtstrafe stets verhältnismäßig weitergegeben werden könnten.“, so heißt es in der offiziellen Pressemitteilung des OLG.

Den Fan treffen somit enorme Kosten, auf dessen Entstehung er allerdings entgegen aller rechtsstaatlichen Prinzipien keinen Einfluss hat.

Das unabhängige Bündnis ProFans fordert daher erneut den DFB auf, seine Gerichtsbarkeit transparenter und nach geltenden rechtsstaatlichen Prinzipien zu gestalten.

Dem 1. FC Köln, der bereits Revision gegen das Urteil des OLG eingelegt hat, weil er weitere 10.000€ von dem einzelnen Fan bekommen möchte, legen wir einen fanfreundlicheren Umgang mit seiner Anhängerschaft ans Herz und – soweit es uns zusteht – appellieren wir an den nun erneut entscheidenden Bundesgerichtshof, die Bemessungsgrundlage für die Umlage nicht von Umständen abhängig zu machen, für die der einzelne Beklagte nichts kann.

ProFans im März 2017