ProFans fordert Gleichbehandlung von Fans und Funktionären – Unschuldsvermutung gilt nicht nur für Wolfgang Niersbach, Theo Zwanziger und Horst R. Schmidt
23. Januar 2016
Kategorie: Pressemitteilung
Seit seiner Gründung kritisiert das Fanbündnis ProFans die Anwendung von Stadionverboten und fordert die Unschuldsvermutung für Fans wie auch für Funktionäre. Ein besonders schillernder Fall der Ungleichbehandlung durch Vereine und Verbände zeigt sich an den Ermittlungsverfahren gegen die Herren Niersbach, Zwanziger und Schmidt wegen Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall.
Alle Vereine und die Verbände haben sich in den „Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten“ auf gemeinsame Grundsätze zur Vergabe von Stadionverboten geeinigt. Fans kritisieren insbesondere die verpflichtende Verhängung von Stadionverboten auf Grund eines aufgenommenen Ermittlungsverfahrens. Bei vielen Fans stellt sich im Laufe der Ermittlungsverfahren heraus, dass ihnen keine Schuld nachgewiesen werden kann oder die Betroffenen sogar unschuldig sind. „Dennoch müssen die meisten Fans in diesem Zeitraum auf Grund des verhängten Stadionverbots mit erheblichen Einschränkungen ihrer freien Lebensgestaltung leben“, fasst ProFans-Sprecher Jonas Negenborn zusammen.
Immer wieder muss dabei festgestellt werden, dass die Verbände und Vereine mit unterschiedlichen Maß messen. Das aktuelleste Beispiel datiert vom 3. November 2015 – an diesem Tag verkündete die Frankfurter Staatsanwaltschaft die Aufnahme von Ermittlungsverfahren gegen Wolfgang Niersbach, Theo Zwanziger und Horst R. Schmidt auf Grund des Verdachts der Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall.
Die „Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten“ sagen unter $4(3)15:
Ein überörtliches Stadionverbot (§ 1 Abs. 5) soll ausgesprochen werden bei eingeleiteten Ermittlungs- oder sonstigen Verfahren, insbesondere in folgenden Fällen (schwerer Fall):
[…]
15. Sonstige schwere Straftaten im Zusammenhang mit Fußballveranstaltungen.
Eine Steuerverkürzung in einem besonders schweren Fall ist dem Strafmaß nach als schwere Straftat zu werten. Das Strafmaß bei einer Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall beläuft sich auf 6 Monate bis 10 Jahre und ist damit höher als bei zahlreichen Tatvorwürfen, für die Fußballfans Stadionverbote erhalten haben. Sollten die Vorwürfe tatsächlich zutreffen, steht es für ProFans und die angeschlossenen Gruppen außer Frage, dass diese Straftat in einem direkten Zusammenhang mit einer Fußballveranstaltung stattfand.
„Grundsätzlich lehnt ProFans Stadionverbote ab und wir begrüßen es, dass für die beschuldigten Herren auch öffentlich die Unschuldsvermutung greift“, bewertet ProFans-Sprecher Nicolai Mäurer den Vorgang. „Nur müssen dann die Vereine und Verbände so konsequent sein und dies für alle Betroffenen gelten lassen. Was zur Zeit passiert, ist eine schreiende Ungerechtigkeit.“
Daher fordert ProFans die Aufhebung aller auf Grund von laufenden Ermittlungsverfahren zur Zeit noch gültigen Stadionverbote, sowie die Aufhebung aller Stadionverbote, die noch in Kraft sind, obwohl das Verfahren nach § 153 StPO eingestellt wurde. Auch in den letzteren Fällen ist die Schuld der Betroffenen nicht erwiesen. „Wir fordern daher: Stadionverbote und ihre bisherige Vergabepraxis gehören abgeschafft – für alle!“ betont ProFans-Sprecherin Ela Mateika.
ProFans im Januar 2016