Bundesweite Fanorganisation lehnt Showveranstaltung des niedersächsischen Innenministers ab.

Wie auch im April 2016 plant der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius erneut ein Fantreffen.
Auch in diesem Jahr sind bereits vorab die genehmen und unangenehmen Themen wie beispielsweise Pyrotechnik im Rahmen eines vermeintlichen ‚Dialogs‘ nach den eigenen Vorstellungen des Ministers für Sport und Inneres klar vorgegeben. Wie dieser Dialog mit Fans nach der Vorstellung von Herrn Pistorius auszusehen hat, wurde allen Stadiongängern deutlich, als beide Saisonspiele des VfL Osnabrück gegen den SC Preussen Münster in der Saison 2015/2016 – nicht zuletzt auf Weisung des Innenministeriums – unter kollektivem Ausschluss sämtlicher Gästefans stattfanden. Bereits in der Saison 2013/2014 wurde aus dem Innenministerium die sogenannte und letztlich rechtswidrige “Buszwang-Regelung” für anreisende 96-Fans beim Spiel Eintracht Braunschweig gegen Hannover 96 lanciert und später vor Gericht gekippt. Dies offenbart mehr als deutlich das Rechtsverständnis des Boris Pistorius, sowie seine generell sehr kurzsichtige Auffassung mit Verboten Lösungen zu erzwingen. Dass diese Maßnahmen weder zur Zufriedenheit der Fans, noch zur Lösung der eigentlichen Herausforderungen an sich beitragen, ist hinlänglich bekannt.

Zudem wird das Teilnehmerfeld des nun verkündeten „Fankongress“ nicht aus gewählten und im Ehrenamt teilweise bereits über Jahrzehnte aktiven Vertretern der Fangremien der niedersächsischen Fankurven oder sachkundigen Mitarbeitern von Fanprojekten, sondern einerseits per Losverfahren aus Bewerbern und andererseits aus bisher unbekannten ‚Prominenten‘ zusammengesetzt. Spätestens hier ist für jeden neutralen Beobachter klar ersichtlich, dass es sich nicht um eine lösungsorientierte Veranstaltung zum Wohl der Fankultur handeln wird.

Es liegt den betroffenen Fanszenen aus Niedersachsen fern, auf Kosten der Fankultur den Steigbügelhalter für eine Kandidatur zum Bundesinnenminister für Herrn Pistorius zu mimen.
Der Niedersächsische Innenminister hat sich in den vergangenen Jahren in keiner Form jemals als sachlicher oder verlässlicher Ansprechpartner für die aktiven Fanszenen erwiesen, dessen Bestreben es sei, die Fankultur in den Fankurven zu fördern. Stattdessen ließ er keine Gelegenheit aus wider aller zur Verfügung stehenden Einschätzungen von geschulten Fanprojekten seine ganz eigene Definition von Fankultur zu diktieren, in dem er lieber über als mit den Fanvertretern sprach. Dieser Umstand blieb auch in der eigenen Partei nicht unentdeckt. Die JUSOS Niedersachsen stellten dazu öffentlich klar, dass der Fußball den Fans gehöre und erinnerten den Minister für Sport und Inneres an die im Koalitionsvertrag zugesagte, aber bisher nicht umgesetzte Kennzeichnungspflicht für Polizisten in Niedersachsen.

Vor diesem Hintergrund werden sich die bei ProFans organisierten Fangruppen weiterhin sachlich und realitätsnah mit dem Thema ‘Fankultur’ beschäftigen und dem Treffen eine klare Absage erteilen. Herrn Pistorius möchten wir hingegen darum bitten, sich um die wichtigen Probleme des Landes zu kümmern. Der Fußball gehört mit Sicherheit nicht dazu.

Die Fankultur selbst, dies legt schon der Wortlaut nahe, gehört in erster Linie einen: den Fans.

ProFans Braunschweig
ProFans Hannover
ProFans Osnabrück
ProFans Wolfsburg

im Juni 2017

Das unabhängige Bündnis ProFans übt scharfe Kritik am Urteil des OLG Köln vom 09.03.2017. Dieses entschied, dass ein Fan des 1. FC Köln aufgrund eines Böllerwurfs eine Strafe von 20.340€ an seinen Verein zu zahlen habe. Diesem Urteil war eines des BGH vom 22. September 2016 voraus gegangen, bei dem die Umlage einer Verbandsstrafe des DFB-Schiedsgerichts auf einen Fan beschlossen wurde. Lediglich über die Höhe der Umlage hatte das OLG am vergangenen Donnerstag zu entscheiden.
„Die dabei angewendete Handhabe des stillschweigenden Unterwerfens unter das Verbandsrechts des DFB ist konstruiert. Der Betroffene ist einer Doppelbestrafung ausgeliefert, da seine Vergehen ja in erster Linie im Rahmen der ordentlichen Gerichtsbarkeit geahndet werden sollten.“ kritisiert ProFans-Sprecher Stephan Schell.

ProFans-Sprecherin Gloria Holborn ergänzt: “Für das größte Unverständnis sorgt jedoch die Tatsache, dass im Rahmen der Schiedsgerichtsbarkeit des DFB dem Beschuldigten keine Möglichkeit eingeräumt wird, sich zu den Vorfällen zu äußern, wie es sein verfassungsmäßiges Recht im ordentlichen Prozess ist. Außerdem sind die Verbandsstrafen des DFB in ihrer Höhe willkürlich, nicht nachvollziehbar und hängen beispielsweise von der wirtschaftlichen Situation und Straffälligkeit der Vereine ab, wobei letzteres ja wiederum auf dem Fehlverhalten anderer beruht.“

Dass einen Stadionbesucher Rechtsfolgen aus einem verbandsrechtlichen Schiedsverfahren treffen, auf welches dieser keinerlei Einwirkungsmöglichkeit hat, war in der Vergangenheit nicht nur von ProFans kritisiert worden.

Der Fokus des Urteils des OLG Köln lag nun darin, zu entscheiden „welcher Anteil der Verbandstrafe auf das Verhalten des Beklagten zurückzuführen war. Der Verein war nicht nur wegen des Böllerwurfes, sondern auch wegen drei weiterer Vorfälle, an denen der Fan nicht beteiligt war, mit einer Strafe belegt worden.[…]
Der 7. Zivilsenat entschied, dass der Beklagte den prozentualen Anteil bezahlen muss, der sich auf die Summe der Einzelstrafen bezieht. […] Das Verhältnis der jeweiligen Einzelstrafe zur Summe der Einzelstrafen sei dagegen eine verlässliche Bemessungsgrundlage, bei der Änderungen der Gesamtstrafe stets verhältnismäßig weitergegeben werden könnten.“, so heißt es in der offiziellen Pressemitteilung des OLG.

Den Fan treffen somit enorme Kosten, auf dessen Entstehung er allerdings entgegen aller rechtsstaatlichen Prinzipien keinen Einfluss hat.

Das unabhängige Bündnis ProFans fordert daher erneut den DFB auf, seine Gerichtsbarkeit transparenter und nach geltenden rechtsstaatlichen Prinzipien zu gestalten.

Dem 1. FC Köln, der bereits Revision gegen das Urteil des OLG eingelegt hat, weil er weitere 10.000€ von dem einzelnen Fan bekommen möchte, legen wir einen fanfreundlicheren Umgang mit seiner Anhängerschaft ans Herz und – soweit es uns zusteht – appellieren wir an den nun erneut entscheidenden Bundesgerichtshof, die Bemessungsgrundlage für die Umlage nicht von Umständen abhängig zu machen, für die der einzelne Beklagte nichts kann.

ProFans im März 2017

Wenn am kommenden Samstag im Dortmunder Westfalenstadion der Anpfiff zum
Bundesligaspiel ertönt, werden wieder einmal Tausende Fans trotz längst erworbener Eintrittskarten ausgesperrt sein. Erneut setzt der DFB auf eine Kollektivstrafe, die sich gegen einige Wenige richten soll und doch viele Tausende vor den Kopf stößt. Damit versagt der Verband ein weiteres Mal den Fans pauschal und undifferenziert den Respekt und missachtet anerkannte ethische Maßstäbe, die in der kulturellen Tradition der Aufklärung zu den Grundprinzipien zählen.



Angestoßen durch einen Vortrag eines weithin bekannten Satirikers, haben wir in Deutschland seit einigen Monaten eine Diskussion, wie weit Schmähkritik gehen darf. Es ist unbenommen, dass man dazu kontroverser Meinung sein kann und dass man einige der letztens in Dortmund auf Transparenten gezeigten Losungen für geschmacklos oder beleidigend halten mag. Wenn in spontanen Befragungen zum aktuellen Fall vier von 
fünf Menschen Kollektivhaftung akzeptabel finden, wirft das freilich ein bitteres Schlaglicht auf den Zustand unserer Gesellschaft. Doch mit purem Populismus löst man keine Probleme.



“Wäre man konsequent, würde man nicht Tausende Fans in Haftung nehmen, sondern statt dessen die Verantwortlichen jenes Verbandes, der mit seinen Entscheidungen genau die Konflikte schürt, die sich in einer Weise entladen, wie man sie sich nicht wünscht”, gibt ProFans-Sprecher Jörn Jacobs (Fanszene VfL Osnabrück) wieder, was viele denken. Gabriele Mateika (Fanszene FC Sankt Pauli) macht auf einen anderen Aspekt aufmerksam: “Man will eine Distanzierung erreichen. Aber indem das DFB-Sportgericht die große Menge in Mithaftung nimmt und als Gesamtheit disqualifiziert, stärkt das vielmehr die gegenseitige Solidarisierung.” 

Hilfreicher wäre, über die Ursachen des eskalierenden Konfliktes nachzudenken. “Wenn vor zwei Wochen, wie ‘Der Spiegel’ schreibt, ‘Hunderte, die … am Montag wieder mit Schlips und Anzug den Hund Gassi führen’, an Ausschreitungen beteiligt waren, dann wird man die Ursache nicht in Lust an Randale zu suchen haben, sondern viel eher in dem Gefühl, machtlos ausgeliefert zu sein, wenn geldgeile Funktionäre die Wandlung des Fußballs von einem Massensport der Arbeitenden zu einer Hochglanzshow von Millionären betreiben”, legt Pressesprecher Sig Zelt (Fanszene 1. FC Union Berlin) den Finger in die Wunde.



Wenn dem DFB wirklich daran liegt, Fußballfans, die Woche für Woche leidenschaftlich ihren Verein supporten, mit der ihnen gebührenden Achtung zu begegnen – dann sollte er damit als Vorbild vorangehen. Noch wichtiger wäre allerdings eine offene und demokratische Aussprache darüber, welchen Weg der Spitzenfußball in Zukunft gehen soll. Die Masse der aktiven Fans fühlt sich auf diesem Weg immer weniger mitgenommen.



ProFans im Februar 2017


In der Sache richtig, im Detail falsch. Leider haben wir uns auf nicht ausreichend geprüfte Informationen verlassen und von daher statt des Vereins die Fanszene des FC Hansa Rostock als Urheberin der Bilderaktion bezeichnet sowie die Anzahl der Geisterspiele verdoppelt. An unserer Kritik und Forderung gegenüber dem DFB ändert dies nichts.

ProFans im Januar 2017

Die Fanszene des FC Hansa Rostock versucht kreativ gegen einen vom Sportgericht des DFB verhängten Zuschauerausschluss für zwei Spiele zu protestieren.

Dies soll zum einen in Form von Geistertickets und zum anderen mit einer Bilderaktion in den gesperrten Blöcken umgesetzt werden. Hierbei soll jedes Bild für einen ausgeschlossen Fan stehen.

Nachdem der Verein die erste Verbotsbegründung wegen angeblicher Brandgefahr ausgeräumt hatte, wurden andere Gründe gesucht und letztlich gefunden, um die kreative Aktion der Fans zu unterbinden. Dabei wurde sich auf ein Urteil des verbandseigenen Sportgerichts berufen, welches besagt, dass bei Blocksperren keine Banner, Fahnen oder ähnliches in den Blöcken hängen dürften.

“Damit hat der DFB sich durch seine interne Rechtsprechung selbst die Legitimation zu solchen Strafen gegeben, ohne dass dieses Vorgehen in den Statuten festgelegt ist”, kritisiert ProFans-Sprecherin Gloria Holborn das Verständnis von Gewaltenteilung innerhalb des DFB.

Den Fans vom FC Hansa Rostock wurde somit die Möglichkeit genommen, gegen die Sanktionen zu protestieren und sich eine Stimme in der Angelegenheit zu verschaffen. „Wir kritisieren Kollektivstrafen seit Jahren und beanstanden das damit intendierte Auseinanderfallen von Kurvengemeinschaften. Die Hansa-Fans zeigen, dass sie nicht bereit sind, sich durch zweifelhafte Kollektivstrafen auseinander bringen zu lassen und werden dafür in ihrer Meinungsfreiheit beschränkt,“ so ProFans-Sprecherin Gabriele Mateika.

Für mehr Verständnis und Transparenz gegenüber der DFB-Gerichtsbarkeit wird dieses Vorgehen mit Sicherheit nicht sorgen und bestätigt das von ProFans ausgerufene Jahresziel, mehr denn je die Sportgerichtsbarkeit in den Fokus der fanpolitschen Arbeit zu rücken.

“Eine Organisation, die sich öffentlicher Kritik entzieht, pervertiert den Gedanken einer demokratischen Gesellschaft,” stellt Holborn fest und führt weiter aus: “Auch ein Verband muss damit umgehen können, dass seine Strafen nicht überall auf Wohlgefallen stoßen und darf die sachliche Auseinandersetzung damit nicht scheuen.”

In der Vergangenheit hat es mehrfach beeindruckende Protestaktionen von betroffenen Fanszenen gegen derartige Urteile gegeben. „Der DFB macht hier einen großen Fehler. Das Kritik-Verbot an seinen Urteilen bringt nämlich nicht nur Ultras gegen sich auf, sondern weite Teile der Fanszenen. Damit wird der Verband immer mehr zu einem extremen Feindbild von unterschiedlichsten Fußballfans in ganz Deutschland“, sagt Jakob Falk von ProFans.

ProFans fordert die Rücknahme des Verbotes der Bilderaktion und empfiehlt dem DFB einen gelasseneren Umgang mit Kritik an seiner ungerechten und ineffektiven Sportgerichtsbarkeit.

ProFans im Januar 2017