Allgemein - 9. Mai 2017
“Tatmittel” Schwenkfahne – Kommentar zur Beschlagnahme in Köln
Die Beschlagnahme einer Kölner Schwenkfahne als so genanntes Tatmittel ist an Lächerlichkeit nicht zu überbieten und könnte als weitere Posse der an Peinlichkeiten ohnehin schon nicht armen Kölner Polizei verbucht werden. Im Zusammenhang mit der Hausdurchsuchung im Kölner Fanprojekt stellen sich aber weitere Fragen:
Warum ist es möglich, eine solche Hausdurchsuchung und Beschlagnahme ohne Gerichtsbeschluss und lediglich auf mündliche Anordnung durchzuführen? Zumal der Straftatbestand der Beleidigung üblicherweise keine Hausdurchsuchungen nach sich zieht.
Warum also macht sich die Kölner Staatsanwaltschaft in diesem Fall zum Erfüllungsgehilfen eines reichen Geschäftsmannes? Welche weiteren Ziele werden hier verfolgt, trifft es mit der Wilden Horde doch eine einflussreiche und „unbequeme“ Ultrà-Gruppe?
Was treibt Dietmar Hopp dazu, solche Geschütze aufzufahren, um seine vermeintlich gekränkte „Ehre“ zu verteidigen? Nach allem, was er erreicht hat, bräuchte er sich nicht als Bruder im Geiste von Erdogan gerieren und könnte mit auch noch so geschmacklosen Anfeindungen – die in entsprechenden TV-Sendungen oder Zeitschriften als Satire oder Karikatur gelten – durchaus souveräner umgehen. Beruht seine Überreaktion auf Selbstüberhöhung, Altersstarrsinn oder „Getroffene Hunde bellen laut“?
Angenommen, jemand von uns ginge zur nächsten Polizeiwache um Anzeige wegen Beleidigung zu stellen – zu rechnen wäre mit der Empfehlung, drüber zu schlafen, die Sache auf sich beruhen zu lassen oder vielleicht noch in der Mediation zu klären. Ein etwaiges Verfahren würde nach Monaten ohne Ergebnis eingestellt. Aber vor dem Gesetz sind ja alle gleich, nicht wahr?
Was verspricht sich die Staatsanwaltschaft von der Beschlagnahme einer Schwenkfahne als „Tatmittel“, außer sich damit unglaubwürdig zu machen? Es muss die pure Hilflosigkeit gewesen sein, galt es doch sicher, als Rechtfertigung für die im Zuge dieser lächerlichen Maßnahmen entstandenen Kosten und Überstunden irgendetwas präsentieren zu müssen.
Wir sind gespannt, ob die Fahne zurückgegeben wird, in der Asservatenkammer verschwindet oder irgendwo in der Öffentlichkeit wieder auftaucht. Und zwecks erfolgreicher Ermittlungen halten wir es auch in Zukunft für konsequenter, die wirklichen „Tatmittel“ zu beschlagnahmen: die Finger derer, welche Transparente oder Fahnen mit Schmähungen hochhalten und die Zungen all derer, die Schmährufe von sich geben. Da das wahre Übel aber im Kopf sitzt, empfehlen wir, per Aversionstherapie direkt auf die Gehirne der Bösewichter einzuwirken. Auf dass in den Stadien endlich wieder Ruhe herrsche.
ProFans im Mai 2017