Allgemein Pressemitteilung - 13. Juli 2021
Als reines Wirtschaftsunternehmen hat der Fußball keinen Wert
Als reines Wirtschaftsunternehmen hat der Fußball keinen Wert
Berlin, den 13.07.2021
An diesem Mittwoch treffen sich die Mitglieder des Ligaverbandes, um darüber zu beraten, wie sie mit der Stellungnahme des Bundeskartellamtes zur sogenannten 50+1-Regel umgehen wollen. Die Behörde hatte signalisiert, dass Zulassungsregeln, die die Freiheit des wirtschaftlichen Handelns der am Spielbetrieb der DFL Teilnehmenden einschränken, um allgemeine sportpolitische Ziele wie der Stärkung des Modells Vereinsfußball zu erreichen, durchaus mit dem Kartellrecht vereinbar seien. Jedoch müsse dann gewährleistet sein, dass diese Regeln für alle Mitglieder gälten – ohne dem Zweck der allgemeinen Regel zuwiderlaufende Ausnahmen.
ProFans bekräftigt in diesem Zusammenhang, dass die 50+1-Regel, die die Stimmenmehrheit der Vereine über ihre Lizenzspielabteilungen bzw. -ausgliederungen sichert, ein wesentliches und unverzichtbares Element im gesellschaftlichen Wertegefüge des deutschen Fußballs ist. „Die 50+1-Regel ist die letzte Bastion, die die demokratischen Mitbestimmungsrechte der Vereinsmitglieder bewahrt und die verhindert, dass allein die wirtschaftlichen Interessen von Investoren über das Schicksal der Lizenzmannschaften entscheiden“, sagt ProFans-Sprecher Jörn Brauer, verbunden mit dem Hinweis: „Dazu hat sich die DFL in der Vergangenheit auch immer wieder in ihren Beschlüssen bekannt.“
Nicht die Einzigartigkeit des Fußballs als Mannschaftssport, nicht die bloße Darbietung eines Spiels zur Unterhaltung des Publikums, macht den Fußball so erfolgreich und gesellschaftlich wertvoll, sondern die aktive Beteiligung und Mitbestimmung durch die breite Fan- und Mitgliederbasis. Deshalb gehört nicht die Regel abgeschafft, sondern vielmehr die Ausnahmen. „Sicherlich wird man den betroffenen Vereinen noch eine Frist zur Anpassung an die Regel geben können, aber eine dauerhafte Beibehaltung ist der Einschätzung des Kartellamtes zufolge rechtlich schlicht unzulässig“, erläutert Sig Zelt von ProFans und fügt hinzu: „Eine solche Befristung ist überfällig, man hätte sie schon vor zwanzig Jahren ins Regelwerk aufnehmen müssen.“
Das Votum des Bundeskartellamtes, nach dem Lizenzauflagen zur Erreichung sportpolitischer Ziele grundsätzlich zulässig sind, eröffnet auch einen Weg, Konstrukten, die zur gezielten Umgehung der demokratischen Mitbestimmung gebildet wurden, die Teilnahme am Lizenzspielbetrieb zu verwehren. Die Zulassung von Vereinen, die einen weitgehend freien Beitritt ihrer Unterstützer und Fans als stimmberechtigte Mitglieder verwehren, verstößt aus der Sicht von ProFans ebenso wie die drei von der DFL derzeit akzeptierten Ausnahmen gegen die Voraussetzungen, die das Bundeskartellamt fordert.
Allein die soziale Integrationskraft, für die die demokratische Mitbestimmung ein fundamentales Element ist, gibt dem Fußball seine herausgehobene gesellschaftliche Stellung. Als reines Wirtschaftsunternehmen hat er, über die bloße Unterhaltung des Publikums hinaus, keinen Wert.
ProFans, im Juli 2021